AGB

 

 

Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Angebot und Abschluss

Das Angebot ist stets unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Jede nachträgliche, durch den Besteller veranlasste Änderung der

Konstruktion wird besonders berechnet. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie

Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd  maßgebend sowie sie

nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sämtliche Angebote sind stets freibleibend, das heißt, sie können stets bis zur Bestätigung der Annahme widerrufen werden.

 

2. Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger

Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, die Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarung als annährend und unverbindlich angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug geraten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzten. Nach dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist und Liefertermin sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unserem Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten.

 

3. Preisstellung   

Die Preise verstehen sich ab Verkaufsstelle abzüglich Rabatt, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

Für Kleinbestellungen unter 20,- EURO Warenwert gewähren wir keinen Rabatt.

Zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preise gelten als vereinbart.

 

4. Zahlung

Unsere Leistungen sind in EURO innerhalb 10 Tage 2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz  der Deutschen Bundesbank ohne vorherige  Inverzugsetzung berechnet. Lieferungen an Firmen, deren Bonität uns nicht genügend bekannt ist oder die durch Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen ihre Kreditwürdigkeit mindern, erfolgen nur gegen Vorrauszahlung. Zahlung hat im Streckengeschäft bis zum 15. des der Lieferung ab Werk folgenden Monats, im Lagergeschäft – soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart worden ist – bis zum Ende des der Lieferung ab Lager folgenden Monats unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückhaltung in bar ohne Skontoabzug zu erfolgen.

 

5. Eigentumsvorbehalt   

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung  unserer Kaufpreisforderung aus sämtlichen Lieferungen vor. Sollte die gelieferte Ware vor der Bezahlung sämtlicher Forderungen verkauft werden, so tritt an der Stelle der Ware die Forderung unseres Abnehmers aus dem Weiterverkauf, und zwar in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Betrages. Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen diese Forderung mitzuteilen. Sollte der Besteller ihm gegen Dritte zukünftig zustehende Forderungen aus dem Verkauf unserer Waren bereits an andere Personen abgetreten haben, so ist er verpflichtet, uns dies bei Auftragserteilung mitzuteilen. Eigentumsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann, wenn nicht wir, nicht nochmals bei Vertragsabschluß widersprechen.

 

6. Gewährleistung 

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Andere Mängel sind uns sofort schriftlich mitzuteilen, nach Ablauf von 6 Monaten seit Gefahrübergang sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Artikel, die unsachgemäß behandelt, eingebaut, gelagert oder überlastet wurden, wir sind nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl verpflichtet. Weitergehende Ansprüche, auch wegen etwaiger Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Weißwasser. Für das gerichtliche Mahnverfahren wird ausdrücklich Weißwasser vereinbart. Den vorstehenden Lieferbedingungen entgegensprechende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abänderungen der Lieferbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der ausdrücklichen Zustimmung des Lieferers. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.